Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der TanzLounge Stadthagen (im Folgenden „Tanzschule“ genannt) und den Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt), die Leistungen in Anspruch nehmen.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Notwendigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gilt auch, wenn wir Leistungen trotz Kenntnis entgegenstehender AGB vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Anmeldung

(1) Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages vor Ort durch Unterschrift der Vertragspartner zustande.

(2) Beim Online-Vertragsschluss über die Website stellt der Teilnehmer durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig anmelden“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der Tanzschule. Der Teilnehmer erhält von der Tanzschule per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail durch die Tanzschule, für welches der Teilnehmer den Onlineantrag abgegeben hat. Die Tanzschule speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente in der ausdrücklichen Annahmeerklärung per E-Mail zu. Für den Teilnehmer gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches er bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

(3) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises.

§ 3 Preise, Zahlungsmethoden, Gutscheine und Gutschriften

(1) Die Preise sind der aktuellen Kursbeschreibung (Internetseite oder Flyer) zu entnehmen und verstehen sich pro Person, soweit nicht anders angegeben. Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung des Kurspreises.

(2) Beiträge für Mitgliedschaften sind jeweils zum ersten Werktag eines Monats fällig und werden grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei anderen Zahlarten wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Person pro Monat erhoben.

(3) Gutscheine und Gutschriften sind im Original vorzulegen. Eine Berücksichtigung erfolgt nur bei Vorlage des Originals. Reproduktionen oder digitale Fassungen sind ausgeschlossen.

§ 4 Unterricht

(1) Kurs- und Mitgliedschaftsverträge sowie die damit verbundenen Leistungen sind personengebunden und nicht übertragbar. Die Tanzschule behält sich vor, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers oder Fällen höherer Gewalt – den Unterricht durch eine andere Lehrkraft anzubieten, Kurse zusammenzulegen, zeitlich zu verlegen oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Durchführung der Kurse mit einer bestimmten Lehrperson, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an einem bestimmten Ort besteht nicht. Ein Anspruch auf das Vorhandensein eines festen Tanzpartners oder einer festen Tanzpartnerin ist ebenfalls ausgeschlossen.

(2) Der Unterricht findet grundsätzlich in Präsenzform statt. Wenn nicht anders möglich, zum Beispiel im Falle einer behördlichen Schließungsanordnung aus Gründen höherer Gewalt, kann die Dienstleistung mittels digitaler Unterrichtsformen erbracht werden.

§ 5 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem gewählten Einstiegstermin.

(2) Soweit auf dem Vertragsdokument nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Teilnehmer oder der Tanzschule spätestens am 15. des letzten Monats der Mindestvertragslaufzeit zum Schluss dieses Monats schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.

(3) Wenn sich die Laufzeit des Vertrags auf unbestimmte Zeit verlängert hat, haben die Parteien ebenso das Recht, das verlängerte Vertragsverhältnis spätestens am 15. eines Monats zum Schluss dieses Monats schriftlich oder per E-Mail zu kündigen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer die vereinbarte Vergütung wiederholt nicht fristgerecht leistet oder wiederholt gegen die Hausordnung der Tanzschule verstößt.

§ 6 Öffnungszeit und Feiertage

(1) Die jährliche Öffnungszeit der Tanzschule beträgt mindestens 42 Unterrichtswochen.

(2) An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

§ 7 Hausordnung & Weisungsberechtigung

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in der Tanzschule aus. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

§ 8 Konsumverbote

(1) Es ist dem Teilnehmer untersagt, Speisen oder Getränke in die Räumlichkeiten mitzunehmen. Ferner ist es untersagt, in den Räumlichkeiten zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren.

§ 9 Foto- und Aufzeichnungsverbot, Bild- und Tonrechte

(1) Aus Rücksicht auf die Privatsphäre und den Datenschutz aller Teilnehmenden sowie der Lehrkraft sind Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während des Kurses nur mit vorheriger Zustimmung aller Beteiligten erlaubt. Die Bild- und Tonrechte an im Kursumfeld entstehenden Aufnahmen liegen – sofern nicht anders vereinbart – bei der Tanzschule. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf www.tanzlounge-stadthagen.de einsehbar.

§ 10 Haftung & Aufrechnungsverbot

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Tanzschule nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Tanzschule auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Tanzschule.

(2) Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Tanzschule aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Teilnehmers gegen die Tanzschule auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach wirksamer Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

§ 11 Datenspeicherung und Datenschutz

(1) Es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG und der DSGVO. Die Tanzschule erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses.

(2) Die vollständige Datenschutzerklärung ist jederzeit unter der Website der Tanzschule unter www.tanzlounge-stadthagen.de einsehbar.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ergänzungen der AGB sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

(3) Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dies gilt auch für den Fall, dass innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, der andere jedoch wirksam bleibt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und mit den übrigen vertraglichen Vereinbarungen in Einklang steht.